Leibrente
Eine Leibrente ist nach deutschem Recht
"eine wiederkehrende Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten
Ereignis" – üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente –
gezahlt wird (§§ 759 ff. BGB).
Bei der Leibrente ist zu differenzieren zwischen
dem schuldrechtlichen Grundgeschäft, aufgrund dessen die
Verpflichtung besteht, die Leibrente zu bestellen, der Bestellung
des sog. Stammrechts und den einzelnen Rentenzahlungen (die man sich
als Früchte des Stammrechts vorzustellen hat).
Es ist zweckmäßig, die Leibrente durch eine
Reallast auf einem Grundstück abzusichern (§§ 1105 ff. BGB). Auch
eine notariell beurkundete Zwangsvollstreckungsunterwerfung des
Schuldners ist sinnvoll (§ 795 I Nr. 5 ZPO). Wertabsicherungen gegen
Inflationsgefahr sind durch vertragliche Klauseln möglich, soweit
sie dem
Preisklauselgesetz
genügen.
Ein Anwendungsfall für die Leibrente ist der Kauf/Verkauf
eines Hauses.
Der Kaufpreis wird bei Vereinbarung einer Leibrente
nicht vollständig, sondern nur teilweise bezahlt (oder gar nicht).
Der Käufer verpflichtet sich sodann gegenüber dem Verkäufer, einen
Teil des Kaufpreises sofort, und den Rest als monatliche Leibrente
bis zum Tod des Verkäufers zu zahlen.
Die Versteuerung dieser Renten
erfolgt gem. § 20 EStG iVm § 55 DVO zum EStG mit dem
laufzeitabhängigen Ertragsanteil.
Für den Verkäufer ist vorteilhaft, dass er für den
Rest seines Lebens einen Teil seines Einkommens sichern kann. Für
den Käufer besteht die Hoffnung, dass der Verkäufer unerwartet früh
stirbt und so die Leibrente vorzeitig endet. Man spricht in einem
solchen Fall von einem versicherungsmathematischen Gewinn. Falls
keine Anpassung an die Inflationsrate vorgesehen ist, kann der
Käufer außerdem darauf hoffen, dass seine Einkünfte steigen, aber
der Wert der Leibrente durch die Inflation sinkt.
Obwohl die Vereinbarungen
sehr unterschiedlich sein können, handelt es
sich bei der Leibrente um den Verkauf einer
Immobilie, meist ein Haus oder eine Wohnung,
wobei der Kaufpreis ganz oder teilweise in
periodischen Zahlungen (Renten) bezahlt
wird. Bei der temporären Leibrente wird eine
fest eLaufzeit vereinbart, bei der
klassischen Leibrenten erfolgt die Zahlung
der Leibrente bis zum Lebensende des/der
Empfänger(s) und ist somit an die
Lebenserwartung des Rentenempfängers
gebunden sind. So werden auf diese Weise
Immobilien bereits zu Lebzeiten an die
Kinder übertragen. Oft ist mit der
Leibrente ein Fruchtgenuss verbunden, sodass
der Verkäufer die Immobilie weiterhin nutzen
kann. Weitere Informationen zur Leibrente
erhalten Sie
hier ...
Nicht zu verwechseln mit der Leibrente ist
eine andere Form der Immobilienverrentung,
die in den USA verbreitete Umkehrhypothek
(reverse mortgage).
Nach dem Prinzip
einer umgekehrten Hypothek wird eine Rente
ausgezahlt, die am Ende der Laufzeit
endfällig in einem Betrag zurückzuerstatten
ist. Je nach Vereinbarung ist die
angelaufene Rente samt Zinsen nach einer
bestimmten Frist, bei Umzug in ein
Pflegeheim oder nach dem Tod des
Kreditnehmers fällig. Die Kreditnehmer
bleiben Eigentümer der Immobilie und können
darüber verfügen. Die Rückzahlung kann durch
den Kreditnehmer, die Erben oder durch den
Verkauf der Immobilie erfolgen. Allfällige
Überschüsse aus der Verwertung des Hauses
erhalten natürlich die Erben. |