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Kapital ihrer Immobilie.

Leibrente

 

 

Eine Leibrente ist nach deutschem Recht "eine wiederkehrende Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten Ereignis" – üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente – gezahlt wird (§§ 759 ff. BGB).

 

Bei der Leibrente ist zu differenzieren zwischen dem schuldrechtlichen Grundgeschäft, aufgrund dessen die Verpflichtung besteht, die Leibrente zu bestellen, der Bestellung des sog. Stammrechts und den einzelnen Rentenzahlungen (die man sich als Früchte des Stammrechts vorzustellen hat).

Es ist zweckmäßig, die Leibrente durch eine Reallast auf einem Grundstück abzusichern (§§ 1105 ff. BGB). Auch eine notariell beurkundete Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Schuldners ist sinnvoll (§ 795 I Nr. 5 ZPO). Wertabsicherungen gegen Inflationsgefahr sind durch vertragliche Klauseln möglich, soweit sie dem Preisklauselgesetz genügen.

 

Ein Anwendungsfall für die Leibrente ist der Kauf/Verkauf eines Hauses.

Der Kaufpreis wird bei Vereinbarung einer Leibrente nicht vollständig, sondern nur teilweise bezahlt (oder gar nicht). Der Käufer verpflichtet sich sodann gegenüber dem Verkäufer, einen Teil des Kaufpreises sofort, und den Rest als monatliche Leibrente bis zum Tod des Verkäufers zu zahlen.

 

Die Versteuerung dieser Renten erfolgt gem. § 20 EStG iVm § 55 DVO zum EStG mit dem laufzeitabhängigen Ertragsanteil.

 

Für den Verkäufer ist vorteilhaft, dass er für den Rest seines Lebens einen Teil seines Einkommens sichern kann. Für den Käufer besteht die Hoffnung, dass der Verkäufer unerwartet früh stirbt und so die Leibrente vorzeitig endet. Man spricht in einem solchen Fall von einem versicherungsmathematischen Gewinn. Falls keine Anpassung an die Inflationsrate vorgesehen ist, kann der Käufer außerdem darauf hoffen, dass seine Einkünfte steigen, aber der Wert der Leibrente durch die Inflation sinkt.

 

Obwohl die Vereinbarungen sehr unterschiedlich sein können, handelt es sich bei der Leibrente um den Verkauf einer Immobilie, meist ein Haus oder eine Wohnung, wobei der Kaufpreis ganz oder teilweise in periodischen Zahlungen (Renten) bezahlt wird. Bei der temporären Leibrente wird eine fest eLaufzeit vereinbart, bei der klassischen Leibrenten erfolgt die Zahlung der Leibrente bis zum Lebensende des/der Empfänger(s) und ist somit an die Lebenserwartung des Rentenempfängers gebunden sind. So werden auf diese Weise Immobilien bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen.  Oft ist mit der Leibrente ein Fruchtgenuss verbunden, sodass der Verkäufer die Immobilie weiterhin nutzen kann. Weitere Informationen zur Leibrente erhalten Sie hier ...
 


Nicht zu verwechseln mit der Leibrente ist eine andere Form der Immobilienverrentung, die in den USA verbreitete Umkehrhypothek (reverse mortgage).

 

Nach dem Prinzip einer umgekehrten Hypothek wird eine Rente ausgezahlt, die am Ende der Laufzeit endfällig in einem Betrag zurückzuerstatten ist. Je nach Vereinbarung ist die angelaufene Rente samt Zinsen nach einer bestimmten Frist, bei Umzug in ein Pflegeheim oder nach dem Tod des Kreditnehmers fällig. Die Kreditnehmer bleiben Eigentümer der Immobilie und können darüber verfügen. Die Rückzahlung kann durch den Kreditnehmer, die Erben oder durch den Verkauf der Immobilie erfolgen. Allfällige Überschüsse aus der Verwertung des Hauses erhalten natürlich die Erben.

 

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Letzte Aktualisierung: 22.11.2010