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Frau Werner aus München: "Auf unserem Haus sind noch Restschulden vorhanden. Ist eine Verrentung trotzdem möglich?"

 

ImmoTax Ralf Schwarzhof: "Hallo Frau Werner! Für einen solchen Fall haben wir 4 Lösungen:

  1. Der Käufer löst die Resthypothek mittels Eigenkapital ab.

  2. Der Käufer nimmt ein Darlehen in Höhe der Restschulden auf und löst damit die alte Hypothek ab.

  3. Der Verkäufer tilgt die vorhandene Hypothek über einen zu vereinbarenden Zeitraum.

  4. Der Käufer übernimmt die Tilgung und damit die Abzahlung der Resthypothek.

In den Fällen 1, 2 wird der abzulösende Betrag + Zinsen vom Verkehrswert der Immobilie in Abzug gebracht. Dadurch fällt die monatliche Immobilierente etwas  geringer aus.

Im Fall 4 werden die regelmäßigen Tilgungsleistungen bei der Verrentungsberechnung berücksichtigt und verrechnet. Auch hier fällt die monatliche Immobilierente natürlich geringer aus.

Im Fall 3 und 4 müssen die im Grundbuch eingetragen Gläubiger zwingend ein so genanntes "Freistellungsversprechen" abgeben.

 

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

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Letzte Aktualisierung: 14.12.2010