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Alles zu: Immobilienrente, Umkehrdarlehen (Umkehrhypothek, Rückwartshypothek), Verkauf auf Rentenbasis (gegen Leibrente oder Zeitrente)

 

 

Leibrente oder Zeitrente?

 

 

Grundsätzlich wird bei einer "klassischen Verrentung" zwischen 2 Modellen unterschieden:

  1. Es wird entweder eine Leibrente oder

  2. eine Zeitrente vereinbart.

Bei einer Leibrente ist die Zahlungsdauer an das Ableben einer oder zwei Personen gebunden. Bei einer Zeitrente wird die Rente über einen festgesetzten Zeitraum geleistet (z.B. 10, 20 Jahre).

 

 

Neben der "klassischen Verrentung" gibt es noch andere Modelle, welche den Verrentungsgedanken beinhalten:

 

Reverse-Mortgage, Rückwartshypothek, Umkehrdarlehen

 

Diese Formen der Immobilien-Verrentung sind besonders verbreitet und meinen trotzdem eigentlich alle dasselbe. Eigentümer können auf ihr Grundstück (manche Anbieter wandeln dabei das Grundstück in ein Erbpacht-Grundstück um) ein solches Umkehr-Darlehen aufnehmen. Die Absicherung erfolgt durch eine erstrangige Grundschuldeintragung im (unbelasteten) Grundbuch.

Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Darlehen müssen sie jedoch zu Lebzeiten weder Zins- und Tilgungszahlungen leisten. Die Darlehenssumme zzgl. Zinsen wird erst mit dem Tod des Kreditnehmers fällig. Entweder aus dem Verkauf der Immobile oder aus Ersparnissen der Erben.

 

Was auf den ersten Blick verlockend erscheint hat natürlich seinen Preis.

So ist die maximale Höhe des Darlehens sehr begrenzt. Sie errechnet sich aus dem Alter der Eigentümer sowie dem jeweiligen Beleihungswert der Immobilie.

 

 

Umkehrdarlehen nicht immer günstig

 

Mit den üblichen Bearbeitungs-Gebühren (2-5%), Eintragungskosten sowie den aufgelaufenen Zinsen errechnet sich schnell ein effektiver Darlehenszins von deutlich über 10%. Bis zur Rückzahlung des Darlehens besteht außerdem eine Instandhaltungs-Pflicht für den Eigentümer.

 

 

Welche Variante die Richtige für Sie ist, ergibt sich letztendlich nur aus einer persönlichen Verrentungs-Beratung und Verrentungs-Berechnung.

 

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Letzte Aktualisierung: 12.04.2011