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Frau Beitz aus Duisburg: "Muss eine Wertsicherungsklausel nicht genehmigt werden?"

 

ImmoTax Ralf Schwarzhof: "Seit dem 13.09.07 nicht mehr Frau Beitz!

Zeitrente: Liegt eine mindestens 10-jährige Vertragslaufzeit oder sonstige 10-jährige Vertragsbindung vor, sind Preisklauseln zulässig, wenn der geschuldete Betrag durch die Änderung eines von dem Statistischen Bundesamt oder dem Statistischen Landesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung bestimmt werden soll oder der geschuldete Betrag von der künftigen Einzel- oder Durchschnittsentwicklung von Preisen oder Werten für Güter oder Leistungen abhängig gemacht wird, die der Schuldner in seinem Betrieb erzeugt, veräußert oder erbringt oder der geschuldete Betrag von der künftigen Einzel- oder Durchschnitts-Entwicklung von Preisen oder Werten von Grundstücken abhängig sein soll und das Schuldverhältnis auf die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung beschränkt ist.

Leibrente: Liegen lebenslange Zahlungsverpflichtungen oder auflösend bedingte Zahlungsverpflichtungen vor, sind Preisklauseln zulässig, wenn:

der geschuldete Betrag durch die Änderung eines von dem Statistischen Bundesamt oder dem Statistischen Landesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung bestimmt werden soll oder der geschuldete Betrag von der künftigen Einzel- oder Durchschnittsentwicklung von Löhnen, Gehältern, Ruhegehältern oder Renten abhängig sein soll und es sich um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen handelt, die für die Lebenszeit, bis zum Erreichen der Erwerbsunfähigkeit oder eines bestimmten Ausbildungszieles oder bis Beginn der Altersversorgung des Empfängers zu erbringen sind."

Sachverständigenbüro für bundesweite Immobilienbewertung und Immobilienverrentung

 

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Letzte Aktualisierung: 14.12.2010