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Herr Schüring aus Leipzig: "Wir möchten die Zusatzrente als Zeitrente aber trotzdem in unserem Haus wohnen bleiben. Geht das?"

 

ImmoTax Ralf Schwarzhof: "Guten Tag Herr Schüring! Ja, das ist möglich!

 

Das Wohnrecht (Wohnungsrecht) kann sich auf eine oder mehrere Personen (zum Beispiel ein Ehepaar) erstrecken.

Es wird vertraglich vereinbart und im Grundbuch festgeschrieben.

Im notariellen Kaufvertrag wird geregelt, dass der Verkäufer der Immobilie entweder zeitlich befristet (z.B. 10, 15, 20 Jahre) oder lebenslang in der Immobilie wohnen bleiben kann.

  • Erst müssen der Verkehrswert des Grundstücks und der Wert des Wohnrechts ermittelt werden.

  • Der Wert des Wohnrechts wird nun mit dem Verkehrswert ihres Hauses verrechnet und ergibt den Verzehrwert ihrer Immobilie.

  • Der Verzehrwert (Restwert) der Immobilie wird dann verrentet und an Sie in Form einer regelmässigen Immobilienrente ausgezahlt.

Die Berechnung des Wohnungsrechts überlassen Sie am besten einem erfahrenem Gutachter. Sinnvollerweise sollte dies im Zuge der Immobilienbewertung geschehen um Kosten zu sparen."

 

 

Das Wohnungsrecht ist in § 1093 BGB (bürgerliches Gesetzbuch) geregelt!

Sachverständigenbüro für bundesweite Immobilienbewertung und Immobilienverrentung

 

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Letzte Aktualisierung: 14.12.2010