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Die Rentenhypothek als Verrentungsvariante

 

Verrentungsverträge gibt es schon sehr lange. Während heute eher bebaute Grundstücke (Immobilien) verrentet werden, waren dies in früheren Zeiten fast durchweg unbebaute Grundstücke.

 

Die ältesten überlieferten Verträge gehen auf das 15te Jahrhundert zurück, obwohl die eigentlichen Ursprünge noch viel länger zurückliegen.

Damals kamen Grundbesitzer und Kirchen aus wirtschaftlichen Überlegungen oder Notwendigkeiten auf die clevere Idee ihr Land zu verpachten.

Die Pächter zahlten dauerhaft oder über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig eine vereinbarte Summe und konnten das Grundstück wirtschaftlich nutzen. Im besten Fall ging es nach Ablauf einer bestimmten Zeit sogar in den Besitz des Pächters über. Kam der Pächter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, verwirkte er seinen Anspruch auf das Grundstück. Ein Anderer trat an seine Stelle.

 

Auf dieser Idee basieren auch viele heutige Verrentungsverträge.

 

 

Ob Haus oder Wohnung (Eigentumswohnung): So verrenten Sie ihre Immobilie!

 

Der klassische Fall:

  • Eine Immobilie (Haus, Wohnung, Gewerbe) wechselt den Besitzer.

  • Statt den kompletten Kaufpreis in einer Summe zu zahlen, vereinbaren Käufer und Verkäufer die Zahlung einer regelmäßigen Rente.

  • Die Höhe der Immobilienrente berechnet sich u. A. nach

    • dem Verkehrswert der Immobilie,

    • den allgemeinen Vertragsbedingungen (Nebenkosten, Instandhaltung, Verwaltung usw.),

    • der (voraussichtlichen) Zahlungsdauer der Renten (Leibrenten oder Zeitrenten),

    • sowie den kapitalisierten Sondervereinbarungen (Wohnrecht, Einmalzahlung usw.)

 

Neben dieser "klassischen" Verrentung (Eigenverrentung) gibt es noch weitere >>> Vertragsvarianten

 

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Letzte Aktualisierung: 03.01.2011