Kurz gesagt: Weil es immer zu ihrem
Nutzen ist!
Ob
Haus, Eigentumswohnung oder Gewerbe:
Immobilientransaktionen bzw. Immobilien-Auseinandersetzungen egal
welcher Art, sind immer mit einem erheblichem Vermögenswert verbunden.
Ein Wertgutachten schafft (gerichtsfest)
Klarheit über den tatsächlichen Wert!
Verkauf
Sie möchten sich als Eigentümer von ihrer Immobilie
trennen?
Dann wollen/müssen Sie natürlich den höchstmöglichen
Kaufpreis erzielen!
Mit einem fundiertem Wertgutachten
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vermeiden Sie einen Vermögensschaden aufgrund einer
zu niedrigen Preisvorstellung (das kömmt öfter vor als man meint)
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vermeiden Sie die eine falsche Platzierung am Markt
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haben Sie die bestmögliche Argumentation zur
Unterstützung ihrer Kaufpreisvorstellung
>>> mehr Infos für Eigentümer/Verkäufer
Kauf
Sie haben ihre
Traum-Immobilie gefunden und beabsichtigen diese zu kaufen? Diese
Entscheidung hat weit reichenden Einfluss auf ihre zukünftige
Vermögenssituation.
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Ist der
Angebotspreis dem Wert der Immobilie angemessen?
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Wie sind Baumängel
und -schäden zu erkennen und zu bewerten?
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Wie hoch sind
Sanierungskosten für die Folgejahre zu planen?
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Sind die Angaben
des Maklers bzgl. der Immobilie verlässlich?
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Wie sind die
Eintragungen einer Bank im Grundbuch zu werten?
>>> mehr Infos für Käufer
(Neu/Um-) Finanzierung:
Beleihung
Sie möchten eine Immobilie
(um)finanzieren? Im Bereich der Hypotheken-Finanzierungen ist ein
Wertgutachten ein gewichtiges Argument bei den Verhandlungen
(Beleihungswert, Konditionen) mit dem Kreditgeber.
(Einvernehmliche)
Scheidung: Retten Sie ihre Immobilie
Sie beabsichtigen die
Teilung
des ehelichen Vermögens. Ein Wertgutachten
ermittelt den Wert
des Vermögens und ermöglicht somit eine gerechte Lösung.
So kann ein
Vermögensausgleich einvernehmlich durchgeführt werden, was beiden Seiten
letztendlich viele Kosten erspart.
Erbschaft: Vermögensausgleich
Das
Wertgutachten spielt im Erbrecht die zentrale Rolle. S
achverständigen-Gutachten werden vordringlich bei der Abwicklung von
Pflichtteilsansprüchen benötigt.
Ein solcher
Pflichtteilsanspruch bezieht sich immer auf eine Geld-Zahlung.
Die Höhe des
Zahlungsanspruchs wird dadurch gefunden, dass die Pflichtteils-Quote
(die Hälfte der Quote des gesetzlichen Erbteils von Kindern und
Ehegatten) bezogen wird auf den Verkehrswert des Nachlasses zum
Zeitpunkt des Todesfalles (Stichtagsprinzip), gegebenenfalls ausgeweitet
auf frühere Schenkungen.
Der Gutachter wird von dem Erben ausgesucht und beauftragt.
Der Sachverständige ermittelt den
Verkehrswert = Marktwert und verhilft jedem Erbe zu seinem gerechten
Erbteil.
Sonstige Verwendungsgebiete für
Wertgutachten:
Ein Wertgutachten bietet somit in
unterschiedlichen Formen, eine ausreichende und wertvolle
Entscheidungshilfe.
Die Kosten sind geringer als Sie denken
und zudem steuerlich absetzbar.
Als
Diplom-Sachverständiger fertige ich Wertgutachten für bebaute und unbebaute
Grundstücke jeder Art.