Warum ein Wertgutachten?

Kurz gesagt: Weil es immer zu ihrem Nutzen ist!

Ob Haus, Eigentumswohnung oder Gewerbe: Immobilientransaktionen bzw. Immobilien-Auseinandersetzungen egal welcher Art, sind immer mit einem erheblichem Vermögenswert verbunden. Ein Wertgutachten schafft (gerichtsfest) Klarheit über den tatsächlichen Wert!

 

Verkauf

Sie möchten sich als Eigentümer von ihrer Immobilie trennen?

Dann wollen/müssen Sie natürlich den höchstmöglichen Kaufpreis erzielen!

Mit einem fundiertem Wertgutachten

  • vermeiden Sie einen Vermögensschaden aufgrund einer zu niedrigen Preisvorstellung (das kömmt öfter vor als man meint)

  • vermeiden Sie die eine falsche Platzierung am Markt

  • haben Sie die bestmögliche Argumentation zur Unterstützung ihrer Kaufpreisvorstellung

>>> mehr Infos für Eigentümer/Verkäufer

 

 

Kauf

Sie haben ihre Traum-Immobilie gefunden und beabsichtigen diese zu kaufen? Diese Entscheidung  hat weit reichenden Einfluss auf ihre zukünftige Vermögenssituation.

  • Ist der Angebotspreis dem Wert der Immobilie angemessen?

  • Wie sind Baumängel und -schäden zu erkennen und zu bewerten?

  • Wie hoch sind Sanierungskosten für die Folgejahre zu planen?

  • Sind die Angaben des Maklers bzgl. der Immobilie verlässlich?

  • Wie sind die Eintragungen einer Bank im Grundbuch zu werten?

>>> mehr Infos für Käufer

 

 

(Neu/Um-) Finanzierung: Beleihung

Sie möchten eine Immobilie (um)finanzieren? Im Bereich der Hypotheken-Finanzierungen ist ein Wertgutachten ein gewichtiges Argument bei den Verhandlungen (Beleihungswert, Konditionen) mit dem Kreditgeber.     

 

 (Einvernehmliche) Scheidung: Retten Sie ihre Immobilie

Sie beabsichtigen die Teilung des ehelichen Vermögens. Ein Wertgutachten ermittelt den Wert des Vermögens und ermöglicht somit eine gerechte Lösung.

So kann ein Vermögensausgleich einvernehmlich durchgeführt werden, was beiden Seiten letztendlich viele Kosten erspart.

 

Erbschaft: Vermögensausgleich

Das Wertgutachten spielt im Erbrecht die zentrale Rolle. S

achverständigen-Gutachten werden vordringlich bei der Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen benötigt. Ein solcher Pflichtteilsanspruch bezieht sich immer auf eine Geld-Zahlung.

Die Höhe des Zahlungsanspruchs wird dadurch gefunden, dass die Pflichtteils-Quote (die Hälfte der Quote des gesetzlichen Erbteils von Kindern und Ehegatten) bezogen wird auf den Verkehrswert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todesfalles (Stichtagsprinzip), gegebenenfalls ausgeweitet auf frühere Schenkungen.

Der Gutachter wird von dem Erben ausgesucht und beauftragt.

Der Sachverständige ermittelt den Verkehrswert = Marktwert und verhilft jedem Erbe zu seinem gerechten Erbteil.

 

Sonstige Verwendungsgebiete für Wertgutachten:

  • Zwangsversteigerung

  • Scheidung nicht im Einvernehmen

  • Enteignungs-Verfahren

  • Renditeprognosen

  • Due-Diligence-Prüfungen (Stärken-/Schwächen-/Risiko-Analysen)

  • Bilanzierungen

  • Konkurs

  • uvm.

 

Ein Wertgutachten bietet somit in unterschiedlichen Formen, eine ausreichende und wertvolle Entscheidungshilfe.

Die Kosten sind geringer als Sie denken und zudem steuerlich absetzbar.

 

Als Diplom-Sachverständiger fertige ich Wertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke jeder Art.

 

Unter  >> Angebot Wertermittlung << erhalten Sie ein unverbindliches und kostenloses Angebot für ein Wertgutachten oder eine Beratung.

Sachverständigenbüro für bundesweite Immobilienbewertung und Immobilienverrentung

 

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Letzte Aktualisierung: 22.12.2010